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Polizeipräsidentin weist Vorwurf zu Rigaer Straße zurück: "Polizeikräfte zum Einschreiten befugt" - rbb-online.de

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Polizisten in der Rigaer Straße im Einsatz. Dort protestierten Menschen für den Erhalt der Objekte der linken Szene in der Liebigstraße und Rigaer Straße. (Quelle: dpa/P. Zinken)
Bild: dpa/P. Zinken

"Polizeikräfte zum Einschreiten befugt" - Polizeipräsidentin weist Vorwurf zu Rigaer Straße zurück

Die Polizeieinsätze in der Rigaer Straße machen immer wieder Schlagzeilen. Nun aber wurde gegen die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik der Vorwurf erhoben, sie habe die Beamten angewiesen, nicht ins Haus zu gehen. Dem widerspricht sie deutlich.

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach sie Polizeikräfte angewiesen habe, das teilbesetzte Haus in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain nicht zu betreten.

Slowik sagte am Dienstag im rbb: "Nein, das stimmt ganz deutlich nicht. Die Polizeikräfte – auch in der Rigaer Straße – sind grundsätzlich zum Einschreiten befugt." Wenn Gefahr in Verzug sei, würden die Beamte in Abstimmung mit der Einsatzleitung die erforderlichen Maßnahmen treffen – "wie überall", betonte Slowik.

Hintergrund ist ein Vorfall am Montag, bei dem der Hausverwalter laut Polizei von Unbekannten angegriffen worden war, die anschließend in das Haus flüchteten. Alarmierte Polizisten gingen aber nicht in das Gebäude hinein - angeblich auf Anweisung von Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Der Hausverwalter sagte dem rbb, den Beamten zufolge habe die Polizeipräsidentin persönlich angewiesen, dass die Polizei die Bewohner der Rigaer Straße 94 nicht verfolgt.

Slowik: Voraussetzung für Durchsuchungsbeschluss fehlte

Am Montag seien die Einsatzkräfte dorthin gerufen worden wegen gefährlicher Körperverletzung, sagte Slowik. Beim Eintreffen habe aber keine konkrete Gefahr mehr bestanden, denn die Tatverdächtigen hätten sich in das Haus zurückgezogen: "Dabei war uns unbekannt, wo genau im Haus, in welche Wohnung sie geflüchtet sind oder ob sie das Haus auch schon wieder über einen anderen Ausgang verlassen hatten. In diesen Fällen können wir nicht (...) Durchsuchungsbeschlüsse anfragen, denn es fehlen uns die erforderlichen Voraussetzungen: Wir müssen betreffende Räumlichkeiten dann genau dem Staatsanwalt oder Richter benennen können."

Im konkreten Fall wäre eine komplette Gebäude-Durchsuchung ohnehin nicht möglich und zulässig gewesen, weil sich "dort auch legal angemietete Wohnungen befinden, die durch das Grundgesetz geschützt sind", so Slowik.

"Kein rechtsfreier Raum"

Slowik betonte, es bestehe auch kein rechtsfreier Raum an der Rigaer Straße. "Der Staatsschutz ermittelt zu den Straftaten gestern, wir haben Beweismittel gesichert, Zeugen wurden vernommen, und das alles mit dem Ziel, Täter zu identifizieren und dann gegebenenfalls noch einmal zu durchsuchen - ob in der Rigaer oder an anderen Orten, werden die Ermittlungen ergeben", so die Polizeipräsidentin.

Seit Jahren kommt es in der Rigaer Straße und Umgebung wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen einigen Bewohnern und der Polizei. Dort stehen noch einige symbolträchtige Häuser der linksradikalen Szene, auch die Rigaer Straße 94 gehört dazu.

Sendung: Abendschau, 14.07.2020, 19:30 Uhr




July 15, 2020 at 01:35AM
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